Bewerbung
Der sechssemestrige Studiengang Bachelor Dental Hygiene (BA), ist aufgrund der besonderen Arbeitsvoraussetzungen und der Zulassungsvoraussetzungen, vor allem auf die Zielmärkte Deutschland, Schweiz und Italien ausgerichtet.
Grundsätzlich müssen die Studierenden die Zulassungsbedingungen nach § 63 des österreichischen Universitätsgesetzes (UG 2002) erfüllen, d.h. entsprechend § 64 UG die „allgemeine Universitätsreife“, ein „europäisches Maturazeugnis“ oder einen „gleichwertigen Abschluss“ (z. B. Abitur, International Baccalaureate) nachweisen. Studienvoraussetzung ist darüber hinaus eine fachspezifische berufliche Qualifikation mit Berufserfahrung. Hierfür zählt eine abgeschlossene Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz/Prophylaxe-Assistenz (oder eine vergleichbare Qualifikation, z. B. ZMF) mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis.
Alle Bewerber*innen ohne Universitätsreife werden zu einer Studienberechtigungsprüfung an die Danube Private University (DPU) eingeladen. Die Prüfung umfasst einen Aufsatz aus dem Fachbereich, einen schriftlichen Single-Choice-Test in Chemie, Biologie und Psychologie sowie ein Interview der Kandidat*innen durch Mitglieder der Prüfungskommission zu einem Fachbereich aus der zahnmedizinischen Assistenz. Zur Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung werden Lernunterlagen zur Verfügung gestellt und Tutorien an der DPU abgehalten.
Es wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt nicht die Note des Reifezeugnisses steht, sondern ein „Matura-plus-Konzept“. Ziel dieses Aufnahmeverfahrens ist es, begabte und motivierte Bewerber*innen zu finden, von denen erwartet werden kann, dass sie selbstständig wissenschaftliches Denken erlernen wollen, bei denen eine ethische Motivation der angestrebten Qualifikation verankert ist und die bereit und in der Lage sind, sich einer berufsqualifizierenden Ausbildung zu unterziehen, Ideenfähigkeit und Gestaltungswillen zu entwickeln. Ausländische Studienbewerber*innen, zum Beispiel aus der EU, aber auch aus anderen Ländern der Welt, haben unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und bei Erfüllung der ENIC-NARIC-Bedingungen Chancengleichheit. Das Aufnahmeverfahren wird nach dem Prinzip einer objektivierten, evidenzbasierten Auswahl in mehreren Stufen durchgeführt.