Bewerbung
Grundsätzlich müssen die Studierenden die Zulassungsbedingungen analog §§ 63 und 64 des Universitätsgesetzes (UG 2002) erfüllen, insbesondere also die „allgemeine Universitätsreife“, ein österreichisches oder „Europäisches Reifeprüfungszeugnis“ oder einen „gleichwertigen Abschluss“ (z. B. Abitur, International Baccalaureate) nachweisen, darüber hinaus auch die „besondere Universitätsreife“ im Sinne des § 65 UG 2002 für das gewählte Studium.
Es wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt nicht die Note des Reifeprüfungszeugnisses steht, sondern ein „Matura-plus-Konzept“. Ziel dieses Aufnahmeverfahrens ist es, begabte und motivierte Bewerber*innen zu finden, von denen erwartet werden kann, dass sie selbstständig wissenschaftliches Denken erlernen wollen, bei denen eine ethische Motivation für den zahnärztlichen Beruf verankert ist und die bereit und in der Lage sind, sich einer berufsqualifizierenden Ausbildung zu unterziehen, Ideenfähigkeit und Gestaltungswillen zu entwickeln.
Ausländische Studienbewerber*innen, z. B. aus der EU, aber auch aus anderen Ländern der Welt, haben unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und bei Erfüllung der ENICNARIC- Ordnungen Chancengleichheit.
Das Aufnahmeverfahren wird nach dem Prinzip einer objektivierten, evidenzbasierten Auswahl in mehreren Stufen durchgeführt.