Bewerbung

Grundsätzlich müssen die Studierenden die Zulassungsbedingungen analog §§ 63 und 64 des Universitätsgesetzes (UG 2002) erfüllen, insbesondere also die „allgemeine Universitätsreife“, ein österreichisches oder „Europäisches Reifeprüfungszeugnis“ oder einen „gleichwertigen Abschluss“ (z. B. Abitur, International Baccalaureate) nachweisen, darüber hinaus auch die „besondere Universitätsreife“ im Sinne des § 65 UG 2002 für das gewählte Studium.

Es wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt nicht die Note des Reifeprüfungszeugnisses steht, sondern ein „Matura-plus-Konzept“. Ziel dieses Aufnahmeverfahrens ist es, begabte und motivierte Bewerber*innen zu finden, von denen erwartet werden kann, dass sie selbstständig wissenschaftliches Denken erlernen wollen, bei denen eine ethische Motivation für den zahnärztlichen Beruf verankert ist und die bereit und in der Lage sind, sich einer berufsqualifizierenden Ausbildung zu unterziehen, Ideenfähigkeit und Gestaltungswillen zu entwickeln.

Ausländische Studienbewerber*innen, z. B. aus der EU, aber auch aus anderen Ländern der Welt, haben unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und bei Erfüllung der ENICNARIC- Ordnungen Chancengleichheit.

Das Aufnahmeverfahren wird nach dem Prinzip einer objektivierten, evidenzbasierten Auswahl in mehreren Stufen durchgeführt.

1. Bewerbungsunterlagen

Mit der Übermittlung der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Prüfung der Formalitäten analog §§ 63/64 - 65 UG 2002 und der Motivation zum Zahnmedizinstudium:

  • Bewerbungsantrag
  • Lebenslauf mit Passfoto
  • Motivationsschreiben (DIN-A4-Seite)
  • beglaubigte Kopie des für ein Zahnmedizinstudium erforderlichen Reifeprüfungszeugnisses*
  • Bescheinigungen über jeweils zweiwöchige Praktika in einer zahnärztlichen Praxis und in einem Dentallabor**
  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie der E-Card (sofern Hauptwohnsitz in Österreich)

*Wurde zum Zeitpunkt der Bewerbung das für ein Zahnmedizinstudium erforderliche Reifeprüfungszeugnis noch nicht erlangt, so ist es schnellstmöglich nachzureichen. In diesem Fall ist vorab das Zeugnis der letzten Schulstufe zu übersenden.

** Die jeweils zweiwöchigen Praktika in einer zahnärztlichen Praxis oder einem Dentallabor können im Rahmen der Bewerbung zunächst als vereinbart angekündigt werden, müssen in jedem Fall vor Studienstart nachweislich absolviert worden sein.

2. Aufnahmeverfahren

Nach positiver Begutachtung der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Einladung zu einem Aufnahmetest (schriftlichem Single- Choice-Test und persönlichem Einzelinterview) an der DPU.

Aktuelle Termine für die Aufnahmetests an der DPU finden Sie hier.

Allgemeine Hochschulreife/besondere Hochschulreife
Bewerber*innen, die nach der 8. Klasse bis zur Reifeprüfung nicht mindestens vier Wochenstunden naturwissenschaftliche Fächer (entweder/oder Biologie, Chemie bzw. Physik) an einer höheren Schule nachweisen können, müssen zur Erfüllung der für das Diplomstudium Zahnmedizin zur/zum Dr.in/Dr. med. dent. erforderlichen besonderen Hochschulreife, einen naturwissenschaftlichen Vorkurs mit einer fachbezogenen Prüfung vor Studienbeginn an der DPU erfolgreich abschließen.

Latein
Falls kein "Latinum" oder "Latein" an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Jahren Unterricht und für mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden kann, wird von der/dem Studierenden gefordert, vor Studienbeginn erfolgreich an einem "Lateinkurs" teilzunehmen. Es ist möglich, diesen, exklusiv für Studienbewerber*innen der DPU durch die Volkshochschule (VHS) Krems organisiert, auf dem Campus der DPU zu absolvieren.

3. Studienplatzvergabe

Nach erfolgtem Aufnahmeverfahren nimmt eine Kommission, den Ergebnissen entsprechend, eine Reihung der Kandidat*innen vor, die zum Studium zugelassen werden. Jeweils zum Sommer- und Wintersemester startet eine Studiengruppe mit 48 Studierenden.