Stipendien/Förderungen

Leistungsstipendien

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft stellt der Danube Private University im Jahr 2025 einen Betrag von rund 44.000 EUR zur Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien gemäß Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung 2024/25 zur Verfügung. Nach § 61 Abs. 1 StudFG darf bei einem Leistungsstipendium der Mindestbetrag von EUR 750,-- nicht unterschritten und der Maximalbetrag von EUR 1.500,-- nicht überschritten werden.

Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der Studiendauer gemäß § 18 und 19 StudFG und der Gleichstellung der Staatsbürgerschaft nach § 4 StudFG.

Weitere Voraussetzungen für ein Leistungsstipendium sind die Absolvierung von 30 ECTS pro Studiensemester und ein Notendurchschnitt von nicht mehr als 2,0 als Ergebnis studiengangrelevanter Abschlussprüfungen, die alle Lehrveranstaltungen eines Studienabschnitts abdecken. Im konsekutiven Bachelorstudiengang Humanmedizin handelt es sich um die MED1-Gesamtprüfung und im Masterstudiengang Humanmedizin um die MED2-Gesamtprüfung des Sommersemesters 2025.

Bewerbung

Bewerbungen sind bis zum 04.12.2025 mittels beigefügtem Formular im Prüfungssekretariat bei Frau Raschbach (anja.raschbach@dp-uni.ac.at) einzureichen. Gerne steht diese auch für Rückfragen hinsichtlich der Durchschnittsnoten zu Ihrer Verfügung. Die Zuerkennung von Leistungsstipendien erfolgt durch das Präsidium der Danube Private University. Es wird eine Reihung der Bewerber*innen vorgenommen.

Da die Anzahl der Stipendienwerber*innen, welche die Ausschreibungskriterien erfüllen, höher sein kann als die zur Vergabe stehenden Mittel, erfolgt die Zuweisung des Mindestbetrages
so lange, bis die budgetären Mittel erschöpft sind, d.h. auch Studierende, die die Ausschreibungskriterien erfüllen, müssen nicht zwingend eine Zuteilung erhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Da sowohl die Anzahl der Ansuchen als auch die zur Verfügung stehenden Mittel jährlich schwanken, kann erst nach Vorliegen sämtlicher Bewerbungen und deren Bewertung eine
konkrete Berechnung durchgeführt werden. Aus diesem Grund können auch keine Auskünfte über die Chancen für den Erhalt eines Leistungsstipendiums erteilt werden.

Es werden alle Stipendienwerber*innen unter Angabe der Reihung über eine Zuerkennung oder Ablehnung (mit Begründung) verständigt.

Anspruchsdauer (§ 18 StudFG)

  1. Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen, Lehramtsprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters. Sofern das Studien- oder Ausbildungsjahr nicht in Semester gegliedert ist, umfasst die Anspruchsdauer die vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines halben Studien- oder Ausbildungsjahres des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe.
  2. Für Studierende, die die erste Diplomprüfung in der vorgesehenen Studienzeit abgelegt haben, verlängert sich in dieser Studienrichtung die Anspruchsdauer im zweiten Studienabschnitt um ein Semester.

Verlängerung der Anspruchsdauer aus wichtigen Gründen (§ 19 StudFG)

  1. Die Anspruchsdauer ist zu verlängern, wenn die/der Studierende nachweist, dass die Studienzeitüberschreitung durch einen wichtigen Grund verursacht wurde.
  2. Wichtige Gründe im Sinne des Abs 1 sind:
    • Krankheit der/des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird,
    • Schwangerschaft der Studierenden,
    • jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die/den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft,
    • ÖH-Tätigkeit,
    • Offizielle universitäres Mobilitätsprogramme
  3. DDie Anspruchsdauer ist ohne weiteren Nachweis über die Verursachung der Studienverzögerung zu verlängern:
    • bei Schwangerschaft um ein Semester (Kopie des Mutter-Kind-Passes),
    • bei der Pflege und Erziehung eines Kindes vor Vollendung des sechsten Lebensjahres, zu der Studierende während ihres Studiums gesetzlich verpflichtet sind, um insgesamt höchstens zwei Semester je Kind (Kopie der Geburtsurkunde),
    • bei Studierenden, deren Grad der Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% festgestellt ist, um zwei Semester (Kopie des Bescheides über den Grad der Behinderung),
    • bei Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes während der Anspruchsdauer um ein Semester für jeweils sechs Monate der Ableistung (Kopie des entsprechenden Bescheides).
  4. Gemäß § 75 Abs 15 StudFG verlängert sich die gesamte Anspruchsdauer gemäß § 18 Abs 1 StudFG durch den Übertritt auf neue Studienpläne gemäß § 80 Abs 3 UniStG nur insoweit, als sich dies aus der längeren Studiendauer oder der höheren Zahl von Studienabschnitten ergibt.

Ein Doppelstudium bzw. eine Berufstätigkeit gilt nicht als Verlängerungskriterium! Bei Studien, welche nach Abschnitten eingeteilt sind, muss die Studiendauer in allen Abschnitten eingehalten werden.

Stipendien der DPU-Stiftung

Die DPU-Stiftung unterstützt engagierte und besonders motivierte Bewerber*innen für das Studium der Humanmedizin an der Danube Private University durch Stipendienprogramme.

Die Förderung richtet sich an Studieninteressierte, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses hohe Motivation, überdurchschnittliches Engagement und ein ausgeprägtes Interesse an einer ärztlichen Tätigkeit erkennen lassen. Darüber hinaus wird es positiv bewertet, wenn Bewerber*innen grundsätzlich bereit sind, nach Abschluss ihrer Ausbildung als Ärztin bzw. Arzt in Niederösterreich tätig zu werden und so einen Beitrag zur regionalen Gesundheitsversorgung zu leisten.

Die Stipendien werden für die gesamte Studiendauer des Bachelor- und Masterstudiums (insgesamt 12 Semester) gewährt. Die Förderhöhe liegt in der Regel bei rund 50 % der Studiengebühren.
Eine Bewerbung um ein Stipendium ist im Zuge der Studienplatzbewerbung mit dem entsprechenden Bewerbungsformular möglich. Bewerbungen für das kommende Studienjahr können bis 26. Juni 2026 eingereicht werden.

NÖ Landesstipendium Medizin

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Land Niederösterreich und der Danube Private University – DPU werden auch heuer wieder Stipendien für das Studium der Humanmedizin vergeben.

Diese Förderung ist an die Verpflichtung geknüpft, nach Abschluss der ärztlichen Ausbildung in Niederösterreich tätig zu sein – bei einem Vollstipendium für sechs Jahre, bei einem Teilstipendium für drei Jahre.

Interessierte können sich über das Einreichsystem der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF): https://www.noe-stipendien.at/stipendien/noe-landesstipendium-medizin/ bewerben. Die Einreichfrist hierfür läuft von 1. Juli bis 17. August 2026.

Achtung: Eine Bewerbung für dieses Stipendium des Landes Niederösterreich ist im Zuge der Studienplatzbewerbung an der DPU bis 16. Juni 2026 möglich. Die interne Frist stellt sicher, dass der Aufnahme- und Zulassungsprozess rechtzeitig abgeschlossen wird und die notwendigen Unterlagen für die anschließende Einreichung bei der GFF NÖ vollständig vorliegen.

Bewerbungen sind ab sofort möglich. Aktuelle Termine für die Aufnahmetests finden Sie hier: https://www.dp-uni.ac.at/de/studium