Stipendien/Förderungen
Leistungsstipendien
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft stellt der Danube Private University im Jahr 2025 einen Betrag von rund 44.000 EUR zur Vergabe von Leistungs- und
Förderungsstipendien gemäß Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung 2024/25 zur Verfügung. Nach § 61 Abs. 1 StudFG darf bei einem Leistungsstipendium der Mindestbetrag
von EUR 750,-- nicht unterschritten und der Maximalbetrag von EUR 1.500,-- nicht überschritten werden.
Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der Studiendauer gemäß § 18 und 19 StudFG und der Gleichstellung der Staatsbürgerschaft nach § 4 StudFG.
Weitere Voraussetzungen für ein Leistungsstipendium sind die Absolvierung von 30 ECTS pro Studiensemester und ein Notendurchschnitt von nicht mehr als 2,0 als Ergebnis studiengangrelevanter Abschlussprüfungen, die alle Lehrveranstaltungen eines Studienabschnitts abdecken. Im konsekutiven Bachelorstudiengang Humanmedizin handelt es sich um die MED1-Gesamtprüfung und im Masterstudiengang Humanmedizin um die MED2-Gesamtprüfung des Sommersemesters 2025.