Bewerbung

Bachelor of Arts Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit (BA)

Grundsätzlich müssen die Studierenden die Zulassungsbedingungen analog des § 63 des österreichischen Universitätsgesetzes (UG 2002) erfüllen, also entsprechend § 64 UG die „allgemeine Universitätsreife“, ein „europäisches Maturazeugnis“ oder einen „gleichwertigen Abschluss“ (z. B. Abitur, International Baccalaureate) nachweisen.

Es wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt nicht die Note des Reifezeugnisses steht, sondern ein „Matura-plus-Konzept“. Ziel dieses Aufnahmeverfahrens ist es, begabte und motivierte Berwerber*innen zu finden, von denen erwartet werden kann, dass sie selbstständig wissenschaftliches Denken erlernen wollen, bei denen eine ethische Motivation für den angestrebten Beruf verankert ist und die bereit und in der Lage sind, sich einer berufsqualifizierenden Ausbildung zu unterziehen, Ideenfähigkeit und Gestaltungswillen zu entwickeln. Ausländische Studienbewerber*innen, zum Beispiel aus der EU, aber auch aus anderen Ländern der Welt, haben unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und bei Erfüllung der ENIC-NARIC-Bedingungen Chancengleichheit. Das Aufnahmeverfahren wird nach dem Prinzip einer objektivierten, evidenzbasierten Auswahl in mehreren Stufen durchgeführt.

1. Stufe:
Übersendung der Bewerbungsunterlagen

  • vorläufiges Anmeldeformular,
  • Lebenslauf mit Passfoto,
  • Motivationsbogen (DIN-A4-Seite),
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (zur grundsätzlichen Prüfung der Erfüllung der Zulassungsbedingungen analog des § 63 des österreichischen Universitätsgesetzes 2002)*,
  • Bescheinigung über ein achtwöchiges Praktikum im Bereich des Journalismus/ der Öffentlichkeitsarbeit.

* Wurde die Allgemeine Hochschulreife noch nicht absolviert, so ist ihr Nachweis schnellstmöglich nachzureichen. Zuvor ist Zeugnis der letzten Schulstufe zu übersenden.

2. Stufe:
Nach positiver Begutachtung der Bewerbungsunterlagen, erfolgt die Einladung zu einem schriftlichen Aufnahmetest (Single Choice) und einem persönlichen Einzelinterview (Überprüfung fachspezifischer, sozialer und kommunikativer Kompetenzen) an der DPU.

3. Stufe:
Nach erfolgtem Aufnahmeverfahren, wird den Ergebnissen entsprechend, durch die wissenschaftliche Leitung des Studienganges eine Reihung der zum Studium zugelassenen Kandidat*innen vorgenommen.

Master of Arts Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit (MA)

Für den Studiengang wird ein Aufnahmeverfahren (vgl. Bachelorstudium) durchgeführt.

Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudium ist der Nachweis eines Bachelor-Abschlusses (Notendurchschnitt besser als 2, 3) aus einem einschlägigen konsekutiven Erststudium der Kommunikations-/Medizin-/Journalismuswissenschaften mit dem Fachgebietsschwerpunkt Medizin/Gesundheit/Biologie oder ein entsprechender anerkannter Hochschulabschluss.

Weitere Zugangsvoraussetzungen zu diesem Masterstudiengang liegen in einem erfolgreichen Abschluss eines fachlich relevanten Studiums der Lebenswissenschaften (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Biologie, Biochemie, Public Health) mit nachgewiesenen journalistischen und/oder Kommunikations-Öffentlichkeitsarbeits-Basis-Kompetenzen aus einer relevanten Praxisphase.

Die Regelstudienzeit des Grundstudiums (z. B. Bachelorstudium), muss mindestens sechs Semester betragen haben und es müssen 180 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

Das Aufnahmeverfahren findet in drei Stufen statt:

1.Stufe: 
Übersendung der Bewerbungsunterlagen

  • vorläufiges Anmeldeformular (erhältlich über das Studiensekretariat),
  • Lebenslauf mit Passfoto,
  • Motivationsbogen (DIN-A4-Seite),
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (zur grundsätzlichen Prüfung der Erfüllung der Zulassungsbedingungen analog des § 63 des österreichischen Universitätsgesetzes 2002),
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses/ der Urkunde des Bachelorstudiums oder äquivalenten Grundstudiums.
     

2. Stufe:
Nach positiver Begutachtung der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Einladung zu einem schriftlichen Aufnahmetest (Single Choice) und einem persönlichen Einzelinterview (Überprüfung fachspezifischer, sozialer und kommunikativer Kompetenzen) an der DPU.

3. Stufe:
Nach erfolgtem Aufnahmeverfahren, wird den Ergebnissen entsprechend, durch die wissenschaftliche Leitung des Studienganges eine Reihung der Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen werden, vorgenommen.