DPU Studenten vor einem Kunstwerk im Eingangsbereich der Danube Privat University.

Humanistisches Leitbild

Technischer Fortschritt, vor allem im Bereich der künstlichen Intelligenz, und ein humanistisches Leitbild stehen im Einklang mit der Philosophie der DPU. Sie sieht ihre Aufgabe nicht nur darin, fachlich hoch qualifizierte Ärzt*innen und Zahnärzt*innen hervorzubringen, sondern auch in einer Bildung von Geist und Seele. Die Studierenden der DPU sollen ihren Beruf als Dienst am Menschen begreifen lernen. Seminare in den Bereichen Ethik, Integrität und Mindfulness geben den Studierenden die Möglichkeit, ihre individuellen Fähigkeiten auszuformen und diese zum Wohle der Patient*innen weiterzuentwickeln.

An der DPU wurde ein Ressort „Corporate Social Responsibility“ ins Leben gerufen, das von der Universitätsleitung sowie den Fachschaften Human- und Zahnmedizin mit Projekten und Spenden tatkräftig erfüllt wird.

Die Studierenden der DPU integrieren sich somit als kreative und kooperative Partner*innen in die internationale humanitäre Gemeinschaft.

Verhaltenskodex

§ 1 Präambel

Die Danube Private University GmbH, kurz "DPU“, Steiner Landstraße 124, 3500 Krems an der Donau, Austria, verpflichtet sich als Universitätseinrichtung – auch in Bezugnahme auf ihr humanistisches Leitbild – den Grundwerten von Integrität, Wissenschaftlichkeit, Respekt, Verantwortung, Inklusion und Nachhaltigkeit. Um ein sicheres, förderliches und professionelles Umfeld für Studium, Lehre, Forschung, Klinik und Verwaltung zu gewährleisten, wird zwischen der DPU und der/dem Unterzeichnenden nachstehender Verhaltenskodex (Code of Conduct) abgeschlossen.

 

§ 2 Geltungsbereich

  1. Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Studierenden und Mitarbeitenden der DPU.
  2. Er ist Bestandteil des Studien- bzw. Dienstverhältnisses und wird mit Unterschrift als verbindlich anerkannt.

 

§ 3 Allgemeines Verhalten

  1. Integrität, Respekt, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Verantwortung, prägen den Umgang innerhalb der Universitätsgemeinschaft.
  2. Die DPU verpflichtet sich, ein gesundheitsförderliches Lern- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Schutz und der Unterstützung der psychischen Gesundheit aller Universitätsangehörigen.
  3. Studierende und Mitarbeitende der DPU tragen Mitverantwortung für ein positives und inklusives Lern- und Arbeitsklima.
  4. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind für Lehrveranstaltungen, Arbeitszeiten sowie universitäre Termine verpflichtend.
  5. Die DPU, ihre Studierenden und Mitarbeitenden verpflichten sich zur aktiven Förderung von Chancengleichheit, Wertschätzung von Vielfalt und Barrierefreiheit – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen personenbezogenen Merkmalen: Gewalt, Diskriminierung, Mobbing, Belästigung und Herabwürdigungen jeglicher Art werden nicht toleriert.

 

§ 4 Akademische und berufliche Integrität

  1. Die Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis (Good Scientific Practice) ist verpflichtend.
  2. Die/Der Unterzeichnende verpflichtet sich, geistiges Eigentum Dritter zu achten und keine Täuschungen, insbesondere in Form von Plagiaten, Fälschungen oder Datenmanipulation, zu begehen. Prüfungen, schriftliche, praktische und mündliche Arbeiten sowie sonstige
    Leistungen sind – auch in Hinblick auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz – eigenständig und redlich zu erbringen.
  3. Mögliche Interessenkonflikte in Lehre, Wissenschaft, Klinik oder Verwaltung sind frühzeitig offenzulegen.

 

§ 5 Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit

  1. Die DPU ist ein Ort des Lernens, Forschens und der Begegnung – Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen, Büros und Außenbereichen sind daher einzuhalten.
  2. Brandschutz-, Sicherheits- und Hausordnungen (einschließlich Fluchtwege, Notausgänge etc.) sind einzuhalten.
  3. Das Konsumieren sämtlicher Drogen auf dem Universitätsgelände ist strikt untersagt. Alkohol ist nur auf speziellen, unregelmäßig stattfindenden, genehmigten Veranstaltungen erlaubt. Rauchen wird an gekennzeichneten Plätzen im Außenbereich des Campus geduldet.

 

§ 6 Nutzung von Einrichtungen und Ressourcen

  1. Universitätsräume, -geräte, -mobiliar sowie digitale Ressourcen sind sorgsam und nur gemäß ihrer Zweckbestimmung zu verwenden.
  2. Schäden oder technische Defekte sind unverzüglich der Verwaltung zu melden.
  3. Eine missbräuchliche oder private Nutzung von Eigentum der DPU ohne Genehmigung ist nicht gestattet.
  4. Studierende und Mitarbeitende der DPU sind zu einem verantwortungsvollen und ressourcenschonenden Umgang mit Umwelt und Materialien verpflichtet. Dazu zählen insbesondere die Vermeidung unnötigen Papierverbrauchs, ein bewusster Einsatz von Energie sowie eine nachhaltige Planung von Reisen und Mobilität.

 

§ 7 Kommunikation und Medienverantwortung

  1. Die/Der Unterzeichnende verpflichtet sich zu respekt- und verantwortungsvollen, sachlichen sowie datenschutzkonformen Umgang in allen (digitalen) Kommunikationsformen.
  2. In sozialen Medien und allgemein der Öffentlichkeit, ist die DPU mit Bedacht zu repräsentieren – die Reputation der DPU darf nicht geschädigt werden.
  3. Vertrauliche Informationen dürfen weder veröffentlicht noch an Unbefugte weitergegeben werden.
  4. Der Schutz personenbezogener Daten ist integraler Bestandteil des universitären Handelns. Die Verarbeitung und Nutzung solcher Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den datenschutzrechtlichen Richtlinien der DPU.

 

§ 8 Konfliktlösung und Verantwortung

  1. Bei Fragen, Konflikten oder Verstößen, ist frühzeitig das Gespräch mit den zuständigen Stellen (z. B. Universitätsleitung oder Ombudsstelle) zu suchen.
  2. Die DPU, Studierende und Mitarbeitende tragen Mitverantwortung für die Einhaltung des Verhaltenskodex.

 

§ 9 Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können in Einklang mit den rechtlichen Grundlagen aus dem geltenden Studien- und Arbeitsvertrag Konsequenzen nach sich ziehen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Verhaltenskodex tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
  2. Änderungen werden durch die DPU schriftlich bekannt gegeben und gelten mit
    Veröffentlichung als verbindlich.